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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand und Leistung von VERIS

(1) Gegenstand dieser Bedingungen ist die kostenpflichtige Nutzung der internetbasierten Datenbank „VergabeRecht InformationsSystem (VERIS)“ des forum vergabe e.V. und der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH (im Folgenden Anbieter) mit dem auf der Seite „Datenbank“ der Internetseite beschriebenen Umfang und Inhalt.

(2) Die Anbieter sind zu Änderungen ihres Leistungsangebots und zu Abweichungen von ihrem Leistungsangebot berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Abonnenten nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

§ 2 Vertragsschluss / Widerruf

(1) Der Vertrag zwischen dem Abonnenten und den Anbietern kommt mit Auftragsbestätigung und Zugang der Nutzerdaten zustande (siehe auch Seite „Registrierung“ der Internetseite).

(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Nutzerdaten widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Ausübung des Widerrufsrecht reicht eine formlose Mitteilung an den Verlag vor Ablauf der Frist. Die Mitteilung kann telefonisch unter (02 21) 9 76 68-280 oder -286 (werktäglich zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr), per Fax (02 21) 9 76 68-335 oder per E-Mail an: info@vergabedatenbank.de erfolgen.

§ 3 Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die vom Abonnenten in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste auf der Seite „Registrierung“ der Internetseite. (2) Je Abonnement können bis zu zwei Personen, bei Bundesländern (Ministerien bzw. Senatsverwaltungen) bis zu 5 Personen VERIS gemäß dem unter § 1 beschriebenen Leistungsumfang nutzen (im Folgenden: berechtigte Nutzer).

(3) Preisänderungen werden dem Abonnenten mitgeteilt. Der Vertrag gilt nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Monats zu den geänderten Bedingungen fort, sofern nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird (s. § 6 Abs. 3).

(4) Der Abonnent erhält jährlich eine Rechnung über seine VERISNutzung. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Bei Zahlungen ist die vollständige Rechnungs-Nummer anzugeben. Zahlungen sind auf das Postbank-Konto Bundesanzeiger Köln 399 509 (BLZ 370 100 50) vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind die Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren. Außerdem werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

§ 4 Rechte und Pflichten des Abonnenten

(1) Die berechtigten Nutzer des Abonnenten haben Zugang zum Recherchemodul von VERIS.

(2) Der Internet-Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Abonnenten. Er trägt auch die Endgerätekosten und Telekommunikationsentgelte.

(3) Jeder Abonnent erhält von den Anbietern für jeden seiner berechtigten Nutzer einen individuellen Nutzernamen und ein individuelles Passwort, für dessen Geheimhaltung er verantwortlich ist. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Benutzung von VERIS durch Dritte möglich, schuldet der Abonnent das Benutzungsentgelt und trägt den durch die Verletzung entstehenden Schaden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(4) Der Abonnent benennt einen Mitarbeiter, der für alle Fragen der Zusammenarbeit mit den Anbietern verantwortlich ist.

§ 5 Vertragsverletzung

(1) Verletzt der Abonnent oder einer seiner berechtigten Nutzer Bestimmungen des Vertrages, so sind die Anbieter berechtigt, den Zugriff auf VERIS zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

(2) Der Abonnent ist zur Entrichtung der vereinbarten Entgelte auch dann verpflichtet, wenn die Leistungen von den Anbietern aufgrund einer Vertragsverletzung des Abonnenten gesperrt wurden. Dem Abonnenten steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht für die Zukunft zur Verfügung. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung haben die Anbieter das Recht, sämtliche Vergütungen zu verlangen.

§ 6 Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages über ein Abonnement (§ 3 Abs. 2) beträgt 12 Monate ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum der Freischaltung.

(2) Der Vertrag ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum Schluss eines Jahres kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per Post, Fax oder E-Mail). Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch.

(3) Preiserhöhungen (§ 3 Abs. 4) berechtigen zur Kündigung des Vertrages zum Ablauf des auf die Änderungsanzeige folgenden Monats

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Anbieter haften nicht für

a) in VERIS gespeicherte Inhalte, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Entscheidungen, Leitsätzen sowie sonstigen Angaben zu den Entscheidungen;

b) Inhalte und Verfügbarkeit von Websites, die mittels Hyperlinks zu erreichen sind;
c) die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Anbieter oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen.

(2) Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Anbieter oder ihrer Mitarbeiter beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und die Anbieter oder ihre Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet. Ein Haftungsausschluss bei der verschuldeter Verletzung von Kardinalpflichten besteht nicht. Sofern die Anbieter haften, haften sie nur insoweit, als die Schäden vertragstypisch vorhersehbar waren.

(3) Die Anbieter können die Nutzung von VERIS sperren oder den Zugang beschränken, wenn die Datenbank oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht.

§ 8 Datenschutzhinweise, Datennutzung, Widerruf

(1) Personenbezogene Daten des Abonnenten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Abonnent hierin eingewilligt hat, dies zur Rechnungsabwicklung erforderlich ist, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dies erlaubt oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.

(2) Nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder bei einer berechtigterweise zu vermutenden Einwilligung des Abonnenten werden die von ihm übermittelten Daten und die von ihm angegebenen Kontaktwege dazu genutzt, ihm Informationen zu interessanten Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Einwilligung zur Nutzung seiner Daten kann der Abonnent jederzeit schriftlich widerrufen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzung

(1) Alle Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitige Schutzrechte bleiben vorbehalten. Der Abonnent hat die Bestimmungen des Urheberrechts, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markenzeichen- und das Gebrauchsmustergesetz zu berücksichtigen. Bei Verletzung dieser Gesetze durch den Gebrauch der Daten trägt der Abonnent die alleinige Verantwortung. Er haftet den Anbietern für den hieraus entstandenen Schaden, unabhängig von vereinbarten Vertragsstrafe.

(2) An den zur Verfügung gestellten Daten besteht auch der Datenbankurheberrechtsschutz gemäß dem Urhebergesetz (UrhG). Der Abonnent darf die Ergebnisse der Online-Recherche nur für den internen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung ein Rechercheergebnis abzuspeichern. Einer schriftlichen Vereinbarung bedarf eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere

a) das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,

b) das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem,

c) die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke,

d) die Herstellung systematischer Sammlungen,

e) die gewerbliche Nutzung.

Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) Die Anbieter sind jederzeit berechtigt in Bezug auf die vereinbarte Nutzung oder eine widerrechtliche Inanspruchnahme oder Weitergabe der bezogenen Daten, die Nutzung zu überprüfen und dem betreffenden Abonnenten die Zugangsberechtigung zu seinen Angeboten gegebenenfalls zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behalten sich die Anbieter vor.

§ 10 Besondere Bedingungen für sonstige Nutzer

(1) Die Vergabekammern und Vergabesenate, die an der dezentralen Eingabe teilnehmen, nutzen das Recherche- und Eingabemodul von VERIS unentgeltlich. Jede teilnehmende Stelle kann bis zu 3 Nutzer anmelden.

(2) Für diese Stellen sowie für sonstige unentgeltliche Nutzungen gelten nur die §§ 4, 7, 8 und 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Soweit Entscheidungen und Leitsätze in VERIS eingegeben werden, behalten sich die Anbieter das Recht vor, diese wieder zu entfernen.

§ 11 Gerichtsstand, Vertragsänderungen, Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Köln, sofern der Abonnent Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieter. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt, unabhängig davon, ob der Abonnent einem anderen Recht unterliegt, deutschem Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Es gelten allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Der Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

Stand: 15. Mai 2008


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T: +49 (0)221-97668-280
F: +49 (0)221-97668-335 

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