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Aktuelle Entscheidungen aus Veris
OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Verg 16 / 11
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2012, 1 VK 67 / 68 / 69 / 11
1. Die nach § 7 Abs. 9 VOL/A-EG grundsätzlich bestehende Pflicht, beim Einsatz von Subunternehmern bereits mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer vorzulegen, findet im Anwendungsbereich des ersten Abschnittes der VOL/A keine Anwendung.
2. Auch im Anwendungsbereich des ersten Abschnitts der VOL/A sind grundsätzlich auch Angebote durch Generalübernehmer zulässig, jedenfalls dann wenn der Abschnitt 1 der VOL/A deshalb zur Anwendung kommt, weil die Ausschreibung Dienstleistungen nach Anhang I Teil B betrifft.
3. Macht ein Antragsteller geltend, dass ein Mitbieter vom Verfahren auszuschließen sei, entfällt das Rechtschutzbedürfnis auch dann nicht, wenn im Falle des Ausschlusses des Mitbieters das Verfahren aufgehoben werden könnte, weil kein wirtschaftliches Angebot mehr vorliegt.
4. Ein Angebot, bei dem sich der geltend gemachte Vergabeverstoß nicht schlüssig und nachvollziehbar aus dem mit der Begründung vorgetragenen Sachverhalt ergibt, ist als sogenannte Behauptung ins Blaue hinein unzulässig.
5. § 54 LHG BW, wonach Tätigkeiten und Leistungen der Leiter der rechtsmedizinischen Institute an den Universitätskliniken, die auf Anforderung von öffentlichen Stellen erbracht werden, zu deren Dienstaufgaben gehören, findet auch auf Dienstleistungen Anwendung, die aufgrund eines wettbewerblichen Verfahrens nach dem GWB bzw. der VOL/A vergeben werden.
6. Den Vergabestellen steht bei der Prüfung der Eignung der Bieter ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.
7. Die Unwirksamkeit von Verträgen kann festgestellt werden, wenn das Informationsschreiben nach § 101 a Abs. 1 Nr. 1 GWB den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, nicht zutreffend benennt, jedenfalls dann, wenn die Vergabefehler, die geltend gemacht werden, in der Person desjenigen liegen, der den Zuschlag erhalten hat.
OLG München, Beschluss vom 19.01.2012, Verg 17 / 11
Ein Vertrag, in welchem eine Gemeinde einer Brauerei das Exklusivrecht einräumt, einen Festwirt bei einer von der Gemeinde veranstalteten Festwoche mit Bier zu beliefern und in welchem die Gemeinde ihrerseits sich dazu verpflichtet, dem Festwirt vertraglich aufzuerlegen, nur dieses Bier auszuschenken, stellt mangels Beschaffungsvorgang keinen öffentlichen Vertrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar.
VK Arnsberg, Beschluss vom 19.01.2012, VK 17 / 11
Allein auf der Basis einer Markterkundung ist eine Vergabeentscheidung nicht möglich, sondern indiziert die Nichtigkeit des Vertrages nach §101b GWB
OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012, 13 Verg 9 / 11
Zur Frage der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei einer Ausschreibung zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen.
(Anmerkung der Redaktion)
Aus der Monatsinfo 2/2012:
Eignungs- und Zuschlagskriterien sind danach abzugrenzen, ob sich die Qualitätsmerkmale im Wesentlichen aus den im Rahmen der
Eignungsprüfung getroffenen Feststellungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters ergeben oder ob für sie unabhängig davon ein Wertungsspielraum bleibt, der den jeweiligen Leistungen unterschiedliche Qualität zumessen kann.(nicht amtlich)
OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012, 13 Verg 8 / 11
Die Grenzen des dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums sind um so eher erreicht, als die Überprüfung von deutlichen Fehlwertungen im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere bei der Bewertung mit der schlechtesten Note der Fall. Hat der Auftraggeber das Angebot hingegen vergleichsweise gut gewertet, sind der Überprüfung der Wertungsentscheidung durch die Nachprüfungsinstanzen enge Grenzen gesetzt.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012, VII - Verg 57 / 11
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012, VII - Verg 52 / 11
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012, Verg W 18 / 11
1. Gibt ein Bieter zunächst ein unvollständiges Angebot ab, ist er daran gehindert, nach Ausschluss des Angebotes wegen Unvollständigkeit im nachhinein geltend zu machen, es sei überhaupt nicht möglich gewesen, ein vollständiges Angebot einzureichen.
2. Erhebt ein Bieter nicht bis spätestens mit Abgabe seines Angebots die Rüge, es sei nicht produktneutral ausgeschrieben worden, kann ein in einem möglicherweise nicht produktneutralen Leistungsverzeichnis liegender Vergaberechtsverstoß nicht mehr mit Erfolg vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber das Angebot wegen Abweichungen von den Verdingungsunterlagen ausschließt.
3. Ist ein Nachprüfungsantrag bereits eingereicht, kann der Bieter neu erkannte mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht in das Nachprüfungsverfahren einführen. Das Rügeerfordernis besteht auch im Nachprüfungsverfahren, das Teil des weiterhin laufenden Vergabeverfahrens ist. Der erkannte Vergaberechtsverstoß muss deshalb unmittelbar und unverzüglich gegenüber den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden, lediglich eine gesonderte Rügeerhebung gegenüber dem Auftraggeber ist entbehrlich.
4. Ein Bieter ist mit der Geltendmachung eines neu erkannten Verstoßes gegen das Vergaberecht in der Beschwerdebegründung mangels Rüge präkludiert, wenn er den maßgeblichen Vortrag der Vergabekammer nicht unterbreitet hat, obwohl ihm dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. Es widerspräche auch dem Beschleunigungsgrundsatz, dass das Beschwerdegericht ein solches Vorbringen überprüft.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2012, VII - Verg 70 / 11
1. Auch bei der Vergabe von Dienstleistungen nach Anhang 1 B der VOL/A ist die Nachprüfung statthaft.
2. Die Rechtswirksamkeit der Entscheidungsfristverlängerung nach § 116 Abs. 2 GWB hängt nicht von der Art und Qualität ihrer Begründung ab.
3. Die Vertretung in Prozessen ist eine freiberufliche und vorab nicht eindeutig und erschöpfend zu beschreibende Leistung und nach VOF zu vergeben.
4. Es kann offen bleiben, ob es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach auf ungewöhnlich niedrige Angebote kein Zuschlag erteilt werden darf.
5. Ein Angebot über Rechtsanwaltsleistungen ist nicht ungewöhnlich niedrig, wenn es den Rahmen des § 14 RVG einhält, auch wenn es sich an der unteren Grenze des Gebührenrahmens orientiert.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2011, VII - Verg 73 / 11
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2011, 2 Verg 10 / 11
1. Die Einbeziehung eines Dritten in die Erfüllung der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes durch den Aufgabenträger beruht nach dem RettDG LSA 2006 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch konkludent zustande kommen kann. Mit der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006 ist regelmäßig konkludent das Angebot verbunden, einen Auftrag zu den Konditionen des gesetzlich geregelten Beteiligtenmodells und im Rahmen der Genehmigung zu erteilen.
2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte nach dem im RettDG LSA 2006 geregelten Beteiligungsmodell ist keine Dienstleistungskonzession.
3. Für die Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit von öffentlichen Aufträgen nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, ist es ausreichend, dass dem Antragsteller durch die beanstandete Direktvergabe die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung genommen wird.
4. Für ein Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit eines oder mehrerer öffentlicher Aufträge nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, gilt an Stelle der allgemeinen Regelung zur Antragsfrist in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB die speziellere Regelung des § 101b Abs. 2 GWB.
5. Eine Ausnahme von der Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte ergibt sich nicht aus § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2010.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2011, VII - Verg 101 / 11
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2011, Verg W 14 / 11
1. Die bei der Bestimmung des Umfangs des Akteneinsichtsrechts im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB zwischen den Interessen der Beteiligten vorzunehmende Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht nach §§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB insoweit zu gewähren ist, als sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten – beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens – erforderlich ist; mithin lediglich bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile.
2. Bei den Fristen des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB handelt es sich um jeweils selbständige formelle Ausschlussfristen. Der Vertrag ist nach Ablauf der 6-Monats-Frist ab Vertragsschluss endgültig wirksam und unterliegt nicht mehr der vergaberechtlichen Nachprüfung.
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011, 1 VK 64 / 11
1. § 19 Abs. 6 Satz 2 VOL/A-EG, wonach ein Zuschlag auf eine nicht auskömmliches Angebot nicht zu erteilen ist, ist in der Regel nicht bieterschützend.
2. Auch wenn ein nicht auskömmliches Angebot zur Folge hat, dass ein Konkurrent vom Markt verdrängt wird, führ dies nicht zwingend dazu, dass ein solches Angebot vom Wettbewerb auszuschließen ist.
3. Die Beiziehung eines Bevollmächtigten durch einen Antragsgegner ist nicht notwendig, wenn der Nachprüfungsantrag ausschließlich Fragen aufwirft, die in vergleichbarer Form bereits Gegenstand früherer Nachprüfungsverfahren bildeten.
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2011, 21 . VK - 3194 - 38 / 11
1. Die VSt hat gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der VSt, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung können nicht nach Abgabe der Honorarangebote zusätzliche "Sonderpunkte" eingeführt und damit die bekannt gemachte Höchstpunktzahl überschritten werden.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011, Verg W 17 / 11
VK Bund, Beschluss vom 19.12.2011, VK 3 - 158 / 11
Eine vergaberechtlich relevante Forderung des Auftraggebers führt nicht zu einem möglichen Schaden und daraus folgender Antragsbefugnis, wenn sie sich auf das Angebot des Antragstellers gar nicht ausgewirkt hat.
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2011, 2 VK LSA - 23 / 11
- Rüge eines Mitbewerbers zur gleichen Thematik
- Erfordernis einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Antragstellerin war eine gesonderte Rüge entbehrlich. In Bezug auf Wettbewerbsvorteile des bisherigen Leistungserbringers hatte bereits ein Mitbewerber eine entsprechende Rüge ausgesprochen. In einem solchen Fall wäre eine nochmalige Rüge eine bloße Förmelei.
Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Im Hinblick auf den Typ, den Zustand und das Alter der Bestandsgeräte (Atemtherapiegeräte) waren die Angaben des Auftraggebers nicht hinreichend präzise.
VK Bund, Beschluss vom 15.12.2011, VK 3 - 155 / 11
1. Für die Wahrung der Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB reicht es aus, wenn ein Schriftsatz per Telefax bei der Vergabekammer zumindest insoweit ankommt, als er ein bestimmtes Begehren in Form der Antragstellung und Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis enthält. Weil ein Nachprüfungsantrag nicht notwendigerweise zum Zeitpunkt der Antrag-stellung zu begründen ist, ist das Fehlen von Teilen der Begründung unschädlich.
2. Es erscheint nicht plausibel, dass ein Bieter mehrere Nebenangebote abgibt, bei denen er selbst den Ausschluss erwartet. Ein Antragsteller ist daher an dem Verständnis der Vergabeunterlagen, das seinen eigenen Nebenangeboten entspricht, festzuhalten.