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Vergabekammern und Vergabesenate

Unternehmen, die sich in einem Vergabeverfahren benachteiligt sehen, können bei der für sie zuständigen Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen (oberhalb der Schwellenwerte). Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt entscheidet über Bundesaufträge, die Vergabekammern der Länder über die Vergabe von Aufträgen des Landes und der Kommunen. Als zweite Instanz fungieren die für die Vergabekammern jeweils zuständigen Oberlandesgerichte, die zu diesem Zweck Vergabesenate eingerichtet haben. 

Eine Übersicht über die Vergabekammern und Vergabesenate von Bund und Ländern erhalten Sie hier.

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