
Entwicklungen im europäischen Vergaberecht
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- Neue, leicht gestiegene Schwellenwerte treten am 1. Januar 2012 in Kraft
- Vorschläge der EU-Kommission für die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien vom 20. Dezember 2011
- Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Konzessionen vom 20. Dezember 2011
Neue, leicht gestiegene Schwellenwerte treten am 1. Januar 2012 in Kraft
Stand:
Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 der "Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" erwartungsgemäß zugestimmt (BRats-Drs. 859/11). Mittlerweile wurden die neuen Schwellenwerte in die VgV aufgenommen (Fünfte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung, veröffentlicht im BGBl. I vom 21. März 2012) und sind seit dem 22. März 2012 in Kraft.
Inhalt:
In einer am 02.12.2012 veröffentlichten Verordnung hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bekannt gemacht. Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ab welchen Netto-Auftragswerten ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre. Den Schwellenwerten liegen so genannte Sonderziehungsrechte zugrunde und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar, die daher jetzt angehoben wurden.
Die neuen Schwellenwerte sind für
- Bauaufträge: 5.000.000 Euro,
- Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro,
- Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro,
- Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 Euro.
(vgl. EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011)
Grundsätzlich haben die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte unmittelbare Geltung für das Vergaberecht. Jedoch können die Mitgliedstaaten "strengere", d.h. niedrigere Schwellenwerte vorgeben.
In Deutschland galten damit die in der Vergabeverordnung (VgV) festgelegten niedrigeren , d.h. „strengeren“ Schwellenwerte über den 31.12.2011 hinaus.
Mittlerweile wurden die neuen Schwellenwerte in die VgV aufgenommen (Fünfte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung, veröffentlicht im BGBl. I vom 21. März 2012) und sind seit dem 22. März 2012 in Kraft.
Für den Sektorenbereich (Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) bedarf es demgegenüber keiner Umsetzung der EU-Schwellenwerte in der Sektorenverordnung, da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf die Schwellenwerte enthält. Die EU-Schwellenwerte gelten damit im Bereich der Sektorenverordnung unmittelbar.
Vorschläge der EU-Kommission für die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien
Stand:
Die Kommissionsvorschläge werden nun dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Eine Annahme soll vor Ende 2012 im Rahmen der Binnenmarktakte erfolgen. Die Kommission zeigt sich zuversichtlich, ihren ambitionierten Zeitplan einer Umsetzung ins nationale Recht bis Mitte 2014 zu halten.
Inhalt:
- Durch die Reform sollen die Vergaberegeln einfacher und flexibler werden. So sollen die Behörden mehr Verhandlungsspielraum erhalten, Bieter weniger bürokratische Hürden nehmen müssen und kommunale Beschaffungen mehr Freiräume genießen. Öffentliche Aufträge sollen zudem verstärkt auf elektronischem Wege vergeben werden. Außerdem sollen die von Bietern einzureichenden Unterlagen drastisch reduziert werden.
- Gleichzeitig fordert die Kommission, dass bei der Vergabe verstärkt ökologische und soziale Kriterien einbezogen werden und beispielsweise mehr auf benachteiligte Personen Rücksicht genommen wird. Der Bezug solcher wirtschaftsfremder Kriterien zum konkreten Auftrag soll jedoch nicht gelockert werden.
- Neben dem niedrigsten Preis will die Kommission das Zuschlagskriterium der niedrigsten Kosten einführen und der öffentlichen Hand eine komplizierte Lebenszykluskostenrechnung anbieten. Das bewährte Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes wird erweitert um das - recht vage - Kriterium "spezifischer Produktionsprozess".
- Mehr Flexibilität soll nach den Vorstellungen der Kommission zukünftig gelten, wenn Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmens zum Wechsel des Vertragspartners der öffentlichen Hand führen oder bei Änderungen längerfristiger Verträge.
- Der Richtlinienvorschlag schlägt zudem konkrete Maßnahmen vor, mit denen unzuverlässige Unternehmen eine Selbstreinigung durchführen können, um dann wieder zum Vergabeverfahren zugelassen werden zu dürfen.
Den Richtlinienvorschlag finden Sie hier.
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Konzessionen
Stand:
Die Kommissionsvorschlag wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Eine Annahme soll vor Ende 2012 im Rahmen der Binnenmarktakte erfolgen. Die Kommission zeigt sich zuversichtlich, ihren ambitionierten Zeitplan einer Umsetzung ins nationale Recht bis Mitte 2014 zu halten.
Inhalt:
- Der Vorschlag deckt Partnerschaftsabkommen zwischen einer meist öffentlichen Stelle und einem oftmals privaten Unternehmen in Fällen ab, in denen letzteres das Betriebsrisiko für die Wartung und Entwicklung von Infrastrukturen übernimmt (Häfen, Wasserversorgung, Parkhäuser, gebührenpflichtige Autobahnen usw.) oder aber Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringt (Energie, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -behandlung, Abfallbeseitigung usw.).
- Geplant ist ein reduziertes und einheitliches Rechtsregime für die Vergabe sämtlicher Konzessionen. Alle europäische Unternehmen sollen so Zugang zum Konzessionsmarkt erhalten, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
- Es ist vorgesehen, die Konzessionen obligatorisch im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, die Pflichten der Vergabebehörden zu konkretisieren, was die Wahl der Auswahl- und Zuschlagskriterien betrifft, bestimmte Basisgarantien vorzuschreiben, die beim Vergabeverfahren einzuhalten sind, und die Vorteile der Richtlinie in Bezug auf den Regress auf dem Gebiet öffentlicher Aufträge auf alle Personen auszuweiten, die eine Konzession erhalten möchten.
Den Richtlinienvorschlag für Konzessionen finden Sie hier.
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